
Seniorenbegleitung
Wir fahren Sie nicht nur, wir begleiten Sie – beim Einkaufen, zur Bank, zum Arzt. Rollator und Rollstuhl fahren mit, der Fahrer bleibt an Ihrer Seite.
Mehr zur SeniorenbegleitungWenn Sie krank sind, sollten Sie sich um Ihre Gesundheit kümmern – nicht um Fahrpläne und Formulare. Taxi Link fährt Sie seit 1988 zu Ärzten, Kliniken und Therapien in Mettmann und Umgebung. Die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir.

Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Barmer, TK, DAK, IKK, KKH, Knappschaft und weitere), mit privaten Kassen und mit Berufsgenossenschaften zusammen.
Unsere Fahrer helfen beim Ein- und Aussteigen, tragen die Tasche und begleiten Sie bis zur Praxistür, wenn Sie das möchten. Rollator, Gehhilfe und klappbarer Rollstuhl fahren selbstverständlich mit. Und wer regelmäßig zur Dialyse fährt, hat bei uns feste Fahrer, die den Ablauf kennen.

Wir fahren Sie nicht nur, wir begleiten Sie – beim Einkaufen, zur Bank, zum Arzt. Rollator und Rollstuhl fahren mit, der Fahrer bleibt an Ihrer Seite.
Mehr zur Seniorenbegleitung
Bis zu 6 Personen in einem Fahrzeug – ideal für Familien, Gruppen und Geschäftsreisende. Mit Gepäck, mit Kinderwagen, ohne zweites Taxi. In Mettmann, im Kreis und überallhin.
Mehr zur Fahrgastbeförderung
Pünktlich nach Düsseldorf, Köln/Bonn, Weeze, Dortmund oder Frankfurt – zum garantierten Festpreis. Wir behalten Ihren Rückflug im Blick und holen Sie wieder ab.
Mehr zum FlughafentransferSie brauchen eine ärztliche Verordnung (Muster 4) mit medizinischem Grund – etwa Gehunfähigkeit, Pflegegrad 3 oder höher, Merkzeichen aG, Bl oder H, oder eine Serienbehandlung wie Dialyse oder Chemotherapie.
Das amtliche Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung", das Ihr Arzt ausfüllt. Es enthält Ziel, Grund und Art der Beförderung (Taxi/Mietwagen) und ist die Grundlage für die Abrechnung mit der Kasse.
Bei Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie sowie bei Pflegegrad 3–5 oder Merkzeichen aG/Bl/H gilt die Verordnung als genehmigt. In anderen Fällen reichen Sie die Verordnung vorab bei der Kasse ein – wir helfen Ihnen dabei.
Die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab.
Ja – für alle gesetzlichen Kassen, private Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften. Wir haben die nötigen Verträge und Erfahrung mit der Abrechnung.
Ja, drei Mal pro Woche, immer zur gleichen Zeit, mit festen Fahrern. Sie müssen nicht jedes Mal neu bestellen – wir planen Ihre Termine für den gesamten Behandlungszeitraum ein.
Ja. Diese Fahrten gelten als genehmigt, sobald die Verordnung vorliegt. Wir holen Sie ab, warten bei Bedarf und bringen Sie nach der Behandlung direkt nach Hause.
Selbstverständlich. Unsere Fahrer helfen beim Einsteigen, tragen Taschen und begleiten Sie auf Wunsch bis in die Praxis oder Klinik. Unsere Fahrzeuge haben eine erhöhte Sitzposition, die das Einsteigen erleichtert.
Klappbare Rollstühle, Rollatoren und Gehhilfen nehmen wir immer mit. Für nicht klappbare oder elektrische Rollstühle sprechen Sie uns bitte vorher an.
Ja. Uniklinik Düsseldorf, Helios Wuppertal, Evangelisches Krankenhaus Mettmann, St. Josef Haan, Kliniken in Essen oder Köln – wir fahren zu jeder Klinik, die in Ihrer Verordnung steht.