Krankenfahrten in Mettmann, abgerechnet mit Ihrer Kasse

Wenn Sie krank sind, sollten Sie sich um Ihre Gesundheit kümmern – nicht um Fahrpläne und Formulare. Taxi Link fährt Sie seit 1988 zu Ärzten, Kliniken und Therapien in Mettmann und Umgebung. Die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir.

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5–10 €Zuzahlung, mehr nicht
24/7erreichbar
Taxi Link Mettmann – Krankenfahrten mit Kassenabrechnung

Diese Fahrten übernehmen wir

So funktioniert die Abrechnung mit der Krankenkasse

  1. Verordnung vom Arzt: Ihr Arzt stellt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung" aus (Muster 4). Darauf steht, warum Sie ein Taxi brauchen.
  2. Genehmigung: Bei Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie gilt die Verordnung in der Regel als genehmigt. In anderen Fällen muss die Kasse vorher zustimmen – wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.
  3. Wir fahren, wir rechnen ab: Sie geben uns die Verordnung mit, wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt – sofern Sie nicht befreit sind.

Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Barmer, TK, DAK, IKK, KKH, Knappschaft und weitere), mit privaten Kassen und mit Berufsgenossenschaften zusammen.

Mehr als nur eine Fahrt

Unsere Fahrer helfen beim Ein- und Aussteigen, tragen die Tasche und begleiten Sie bis zur Praxistür, wenn Sie das möchten. Rollator, Gehhilfe und klappbarer Rollstuhl fahren selbstverständlich mit. Und wer regelmäßig zur Dialyse fährt, hat bei uns feste Fahrer, die den Ablauf kennen.

Weitere Leistungen

Taxi Link Mettmann – Seniorenbegleitung

Seniorenbegleitung

Wir fahren Sie nicht nur, wir begleiten Sie – beim Einkaufen, zur Bank, zum Arzt. Rollator und Rollstuhl fahren mit, der Fahrer bleibt an Ihrer Seite.

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Taxi Link Mettmann – Fahrgastbeförderung

Fahrgastbeförderung

Bis zu 6 Personen in einem Fahrzeug – ideal für Familien, Gruppen und Geschäftsreisende. Mit Gepäck, mit Kinderwagen, ohne zweites Taxi. In Mettmann, im Kreis und überallhin.

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Taxi Link Mettmann – Flughafentransfer

Flughafentransfer

Pünktlich nach Düsseldorf, Köln/Bonn, Weeze, Dortmund oder Frankfurt – zum garantierten Festpreis. Wir behalten Ihren Rückflug im Blick und holen Sie wieder ab.

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Häufige Fragen zu Krankenfahrten

Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Sie brauchen eine ärztliche Verordnung (Muster 4) mit medizinischem Grund – etwa Gehunfähigkeit, Pflegegrad 3 oder höher, Merkzeichen aG, Bl oder H, oder eine Serienbehandlung wie Dialyse oder Chemotherapie.

Was ist Muster 4?

Das amtliche Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung", das Ihr Arzt ausfüllt. Es enthält Ziel, Grund und Art der Beförderung (Taxi/Mietwagen) und ist die Grundlage für die Abrechnung mit der Kasse.

Muss die Krankenkasse die Fahrt vorher genehmigen?

Bei Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie sowie bei Pflegegrad 3–5 oder Merkzeichen aG/Bl/H gilt die Verordnung als genehmigt. In anderen Fällen reichen Sie die Verordnung vorab bei der Kasse ein – wir helfen Ihnen dabei.

Was zahle ich selbst?

Die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab.

Fahren Sie für alle Krankenkassen?

Ja – für alle gesetzlichen Kassen, private Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften. Wir haben die nötigen Verträge und Erfahrung mit der Abrechnung.

Fahren Sie regelmäßig zur Dialyse?

Ja, drei Mal pro Woche, immer zur gleichen Zeit, mit festen Fahrern. Sie müssen nicht jedes Mal neu bestellen – wir planen Ihre Termine für den gesamten Behandlungszeitraum ein.

Fahren Sie zur Chemotherapie und Bestrahlung?

Ja. Diese Fahrten gelten als genehmigt, sobald die Verordnung vorliegt. Wir holen Sie ab, warten bei Bedarf und bringen Sie nach der Behandlung direkt nach Hause.

Helfen Sie beim Ein- und Aussteigen?

Selbstverständlich. Unsere Fahrer helfen beim Einsteigen, tragen Taschen und begleiten Sie auf Wunsch bis in die Praxis oder Klinik. Unsere Fahrzeuge haben eine erhöhte Sitzposition, die das Einsteigen erleichtert.

Kann ein Rollstuhl mitfahren?

Klappbare Rollstühle, Rollatoren und Gehhilfen nehmen wir immer mit. Für nicht klappbare oder elektrische Rollstühle sprechen Sie uns bitte vorher an.

Fahren Sie auch zu Kliniken außerhalb Mettmanns?

Ja. Uniklinik Düsseldorf, Helios Wuppertal, Evangelisches Krankenhaus Mettmann, St. Josef Haan, Kliniken in Essen oder Köln – wir fahren zu jeder Klinik, die in Ihrer Verordnung steht.

Rund um die Uhr erreichbar

02104 81 77 77

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